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Arbeitgeber-Rechtsschutz

Der Arbeitgeber-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn

  • Sie aus betrieblichen Gründen eine Kündigung ausgesprochen haben und sich gegen eine Kündigungsschutzklage wehren müssen.
  • die Ordnungsbehörde Ihnen vorwirft, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben.
  • Ihnen vorgeworfen wird, ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf Ihrer Homepage verwendet zu haben. Hierfür übernimmt die ÖRAG Ihre Anwaltskosten bis zu 1.000 Euro.
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