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Die Sparzulage im Überblick

  Ledig Verheiratet*
Ein Arbeit­nehmer
Verheiratet*
Zwei Arbeit­nehmer
Jährlich maximal
geförderte Sparleistung
470 Euro 470 Euro 940 Euro
Höhe der Förderung 9 % 9 % 9 %
Maximale Sparzulage 43 Euro 43 Euro 86 Euro
Einkommens­grenzen 17.900 Euro 35.800 Euro 35.800 Euro

Die Einkommensgrenzen entsprechen dem zu versteuernden Einkommen.

Wenn Ihr Arbeit­geber keine vermögens­wirksamen Leistungen oder nur einen kleinen Teil zahlt, können Sie den Betrag komplett aus eigener Tasche zahlen oder ihn auf bis zu 40 Euro im Monat aufstocken. Voraussetzung: Beauftragen Sie Ihren Arbeit­geber, den Betrag direkt von Ihrem Gehalt abzuführen.

* Zusammenveranlagte Ehegatten/ Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebens­­partner­schafts­gesetz.

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