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KreditSchutz für die ganze Familie

  • Beim Tod des versicherten Kredit­nehmers übernimmt die Versicherung die am Todes­tag plan­mäßig ausstehenden Kredit­verpflichtungen.
  • Bei Arbeits­unfähigkeit des versicherten Kredit­nehmers wird im Versicherungs­fall die versicherte Kredit­rate nach einer kurzen Karenz­zeit für die Dauer der ärztlich fest­gestellten Arbeits­unfähigkeit über­nommen. Dies gilt auch bei wieder­holten Fällen von Arbeits­unfähigkeit während der Kredit- bzw. Versicherungs­lauf­zeit.
  • Bei Arbeitslosigkeit des versicherten Kredit­nehmers wird im Versicherungs­fall die versicherte Kredit­rate nach einer kurzen Karenzzeit für bis zu zwölf Monate über­nommen – auch bei wieder­holten Fällen von Arbeitslosigkeit aus einer versicherten Beschäftigung oder selbst­ständigen Tätigkeit heraus.

Hinweise zu den Leistungs­voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Antrags­unterlagen oder den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB).

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